Kosten

Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

In diesem Fall rechne ich nach tatsächlichem Zeitaufwand mit einem Honorar von 65 €/Stunde ab.

Das Honorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig oder nach Absprache. 

Bei Angehörigen einer privaten Krankenkasse oder Personen mit einer privaten Zusatzversicherung, besteht die Möglichkeit einer Übernahme sofern dies dem Versicherungsumfang entspricht.                                                                                                

Beamte bekommen je nach Status von der Beihilfe eine Erstattung. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, in welcher Höhe und zu welchem Anteil Ihnen Beihilfe gewährt wird.                  

Rechnungen erstelle ich auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Ich weise darauf hin, dass mein Behandlungshonorar unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung von Ihnen zu begleichen ist.

 

Kurze Telefongespräche sind kostenlos, zeitintensive Telefongespräche berechne ich nach der GebüH.

 

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, (Montagstermine entsprechend am Freitag) damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten.

 

Hausbesuche

Ich biete in akuten Fällen, die einen Besuch der Praxis nicht zulassen auch Hausbesuche an.

 

Fahrtkosten

Für Hausbesuche ab 5 km vom jeweiligen Standort fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer an.

 

Bitte zögern Sie nicht, mich bei Fragen zu kontaktieren.